Master Willkür? Nicht bei uns!

Den Spiegel Online Artikel “Master Willkür” von Marian Schäfer betreffend stellen wir fest, dass das in den vergangenen Jahren durchgeführte Eignungsfeststellungsverfahren vom OVG Münster deswegen für unzulässig erklärt wurde, weil die Kriterien der Eignungsprüfung nicht in der Eignungsfeststellungsordnung niedergelegt waren. Es ist falsch daraus zu schließen, es habe überhaupt keine oder intransparente Kriterien gegeben. Den Bewerberinnen und Bewerbern wurde die Struktur der Prüfung bekannt gemacht und dem Gericht detailliert dargelegt, welche standardisierten Fragen allen Bewerberinnen und Bewerbern gestellt wurden.

Wie laut Spiegel Online auch Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler feststellt, ist das Verfahren das in diesem Jahr zur Anwendung kommt rechtlich einwandfrei. Zusätzlich möchten wir betonen, dass es bei der Art des Verfahrens nie um eine Besserstellung von Duisburger Studierenden gegangen ist und es im Wintersemester 2013/14 keine Eignungsprüfungen geben wird. Alle Kohorten waren bislang sehr heterogen und nur mit einem kleinen Teil Duisburger Studierender zusammengesetzt. Auch zukünftige Verfahren zielen auf Qualität und Heterogenität.

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